
An die Regierungen aller Gemeinden, kommunalen Ämter und Unterbezirke, Komitees, Behörden und Ämter der Bezirksregierung sowie die angeschlossenen Einrichtungen,
Die Richtlinien des Bezirks Shunyi zur Unterstützung von Unternehmen beim Börsengang werden hiermit veröffentlicht. Bitte setzen Sie diese auf der Grundlage der örtlichen Gegebenheiten ernsthaft um.
Volksregierung des Bezirks Shunyi von Beijing
September 14, 2022
(Dieses Dokument ist für die Öffentlichkeit vorgesehen)
Richtlinien des Bezirks Shunyi zur Unterstützung von Unternehmen beim Börsengang
Kapitel I Allgemeine Bestimmungen
Artikel 1 Dieses Dokument wurde in Übereinstimmung mit den „Stellungnahmen des Büros der Volksregierung der Stadt Beijing zur weiteren Unterstützung des Börsengangs von Unternehmen und unter Berücksichtigung“ der örtlichen Gegebenheiten des Bezirks Shunyi formuliert, um (a) die nationale Strategie der innovationsgetriebenen Entwicklung umzusetzen, (b) die Rolle des Kapitalmarkts bei der Unterstützung der Realwirtschaft zu stärken, (c) ein hochmodernes und hochentwickeltes Industriesystem zu fördern, das der Realität der Bezirksentwicklung entspricht, und (d) das neue industrielle Gefüge „3+4+1“ aufzubauen.
Artikel 2 Unter Berücksichtigung des Wachstumspfades der Unternehmen und der Entwicklungsmuster bei der Börsennotierung und nach dem Prinzip „politische Führung, Standardbetrieb, Unternehmen als Haupträger und Förderung der Marktkräfte“ wird der Bezirk Shunyi den gesamten Prozess der Börsennotierung von der Kultivierung vor der Börsennotierung über die Unterstützung während des Prozesses bis zu den Dienstleistungen nach der Börsennotierung intensiv vorantreiben. Die entsprechenden Abteilungen und Mechanismen werden koordiniert und die Marktkräfte voll genutzt, um das Geschäftsumfeld zu optimieren, die Fähigkeit der Unternehmen zur Direktfinanzierung zu verbessern und die Zahl der in Shunyi ansässigen Unternehmen auf dem mehrstufigen Kapitalmarkt zu erhöhen.
Artikel 3 Der Begriff „börsennotiertes Unternehmen“ bezieht sich in diesem Dokument auf Unternehmen, die am chinesischen A-Aktienmarkt, an bekannten ausländischen Kapitalmärkten und an der „neuen dritten Börse“(NEEQ) notiert sind.
Der Begriff „Unternehmen für die Börsennotierung kultivieren“ bezieht sich in diesem Dokument auf Unternehmen, die im Bezirk Shunyi registriert sind und Steuern zahlen, und die grundsätzlich für die Börsennotierung qualifiziert sind oder das Potenzial haben, in Zukunft qualifiziert zu werden.
Der Begriff „Gründerzentrum für Börsennotierung“ bezieht sich in diesem Dokument auf juristische Personen, die im Bezirk Shunyi registriert sind und Steuern zahlen, die die Qualifikationsstandards von Shunyi des Gründerzentrums für Börsennotierung erfüllen und die sich auf die Inkubation von Börsennotierungen sowie auf Dienstleistungen für Börsennotierungen spezialisieren.
Artikel 4 Der Arbeitsmechanismus von Organisierung und Führung wird verbessert. Der Bezirk Shunyi wird die Unterstützung von Unternehmen beim Börsengang als einen wichtigen Punkt in die Agenda seiner führenden Gruppe von Finanzdienstleistungen aufnehmen, die Organisierung und Führung intensivieren, die Verantwortung hervorheben und die Koordination stärken. Alle Abteilungen und Stellen des Bezirks müssen koordiniert zusammenarbeiten, um die Probleme zu untersuchen und zu lösen, auf die die Unternehmen auf dem Weg zur Börsennotierung stoßen, die Wege für die Börsennotierung zu ebnen und den Prozess der Börsennotierung zu beschleunigen.
Kapitel 5 Der Bezirk Shunyi wird einen Fonds zur Unterstützung der Börsennotierung einrichten, um die Börsennotierung von Unternehmen und die Bereitstellung der entsprechenden Dienstleistungen zu fördern. Der Fonds wird aus den Finanzmitteln des Bezirks gemäß der jährlichen Haushaltsplanung zugewiesen.
Kapitel II Kultivierung und Inkubation
Artikel 6 Der Aufbau der Hauptsitzbasis für börsennotierte Unternehmen in Beijing soll beschleunigt werden. Alle Gemeinden und Wirtschaftszonen im Bezirk werden ermutigt, unter Berücksichtigung ihrer Gebäude und Räumlichkeiten sowie ihrer lokalen Besonderheiten hochwertige börsennotierte Unternehmen und Unternehmen, die für die Börsennotierung vorgesehen sind, anzuziehen und zu sammeln, die ihrer Entwicklungsrichtung entsprechen. Sie werden auch ermutigt, unterstützende Maßnahmen zu ergreifen, die den lokalen Gegebenheiten für eine einzigartige und differenzierte Entwicklung entsprechen.
Artikel 7 Es sollen größere Anstrengungen unternommen werden, um einen Pool von Unternehmen zu entwickeln, die für eine Börsennotierung in Frage kommen. Wir werden den Prozess der Börsennotierung verstärkt verfolgen, die Unternehmen, die an die Börse gehen wollen und sich voraussichtlich für eine Börsennotierung qualifizieren werden, rechtzeitig betreuen und die zuständigen Abteilungen koordinieren, um sie dabei zu unterstützen, schneller an die Börse zu gehen.
Artikel 8 Gründerzentren für Börsennotierung werden dabei unterstützt, sich an der Errichtung, dem Betrieb und der Verwaltung der Hauptsitzbasis für börsennotierte Unternehmen in Beijing zu beteiligen.
Gründerzentren für Börsennotierung, die die folgenden Bedingungen erfüllen, erhalten im Jahr der Anerkennung ein Startkapital von 500 000 Yuan.
(I) Unabhängige juristische Personen, die im Bezirk Shunyi registriert sind und Steuern zahlen, über eine klare Beteiligungsstruktur und eine solide Organisationsstruktur verfügen, im Einklang mit dem modernen Unternehmenssystem, den Gesetzen und Vorschriften arbeiten und keine größeren Verstöße gegen die Gesetze und Vorschriften zu verzeichnen haben.
(II) Das Gründerzentrum für Börsenotierung hat einen Dienstleistungsvertrag mit einer Laufzeit von mindestens zwei Jahren mit der Regierung eines als Vorzeigegebiet für den Sitz börsennotierter Unternehmen anerkannten Gebiets oder mit einer so anerkannten Wirtschaftszone unterzeichnet. Das Gründerzentrum für Börsenotierungen verfügt über eine Fläche von mindestens 500 m² für die Gründung und den Aufbau von börsennotierten Unternehmen.
(III) Der Betreiber oder das Kernteam des Gründerzentrums für Börsennotierung verfügt über die fachlichen Fähigkeiten, die Erfahrung und die vorteilhaften Ressourcen, um in der Finanzbranche tätig zu werden oder Börsennotierungsdienste anzubieten. Sie sind in der Lage, vielfältige und umfassende Dienstleistungen zu erbringen, darunter die Vermittlung von Investitionen und Finanzierungen, Kapitalverwaltung und -einsatz, Finanzberatung und -dienstleistungen, Ausbildung in Finanzierung und Management sowie damit verbundene Unternehmensdienstleistungen.
Artikel 9 Die Gründerzentren, die während der zweijährigen Laufzeit der Dienstleistungsvereinbarung mindestens acht Unternehmen pro Jahr in die Liste aufgenommen haben, erhalten einen zusätzlichen Fonds von einer Million Yuan.
Kapitel III Anleitung und Anreize
Artikel 10 Unternehmen, die für eine Börsennotierung kultiviert werden und einen Börsengang an der Shanghaier Börse oder der Shenzhener Börse planen, erhalten stufenweise bis zu 10 Millionen Yuan an Unterstützungsgeldern entsprechend den wichtigen Meilensteinen der Börsennotierung.
(I) Ein Unterstützungsfonds in Höhe von 3 Millionen Yuan wird gewährt, nachdem der Antrag des Unternehmens bei der Chinesischen Wertpapieraufsichtsbehörde (China Securities Regulatory Commission Beijing Bureau) auf Unterstützung angenommen wurde.
(II) Ein Unterstützungsfonds in Höhe von 4 Millionen Yuan wird gewährt, nachdem die Unterlagen für die Börseneinführung des Unternehmens bei der Börse oder der chinesischen Wertpapieraufsichtsbehörde eingereicht und akzeptiert wurden.
(III) Nach dem erfolgreichen Börsengang wird ein Unterstützungsfonds in Höhe von 3 Millionen Yuan gewährt.
(IV) Für neu in den Bezirk zuziehende börsennotierte Unternehmen gilt dieser Artikel.
Artikel 11 Für die Notierung kultivierte Unternehmen erhalten einen pauschalen Unterstützungsfonds in Höhe von 6 Millionen Yuan, wenn sie erfolgreich an bekannten ausländischen Kapitalmärkten notiert werden, einschließlich der Hauptbörse der Börse von Hongkong, der New Yorker Börse und der Londoner Börse sowie dem globalen Markt der NASDAQ. Ein weiterer pauschaler Unterstützungsfonds in Höhe von 6 Millionen Yuan wird ihnen gewährt, wenn sie nach China zurückkehren und erfolgreich am A-Aktienmarkt notiert werden. In Übersee notierte Unternehmen, die von anderswo in den Bezirk Shunyi ziehen und erfolgreich am A-Aktienmarkt notiert werden, erhalten einen pauschalen Unterstützungsfonds von 12 Millionen Yuan.
Artikel 12 Für die Notierung kultivierte Unternehmen, die in der NEEQ-Basis-Stufe gelistet sind oder Unternehmen der NEEQ-Basis-Stufe, die neu in den Bezirk Shunyi umziehen und deren Betriebseinnahmen nicht weniger als 50 Mio. Yuan oder deren Nettogewinn nicht weniger als 3 Mio. Yuan im Vorjahr betragen hat, erhalten einen pauschalen Unterstützungsfonds von 1,5 Mio. Yuan.
In Shunyi ansässige NEEQ-Unternehmen, die sich zur dauerhaften Überwachung und Beratung an eine in Shunyi ansässige Wertpapierfirma wenden, erhalten einen pauschalen Unterstützungsfonds von 100 000 Yuan.
NEEQ-Unternehmen, die erfolgreich in eine andere Börse wechseln oder in der NEEQ aufsteigen, erhalten die entsprechenden Differenzbeträge, je nachdem, in welchen Markt sie gewechselt sind oder in welche Stufe sie aufgestiegen sind.
Artikel 13 Es werden Anstrengungen unternommen, um die vorteilhaften Ressourcen verwandter Agenturen ins Spiel zu bringen, den Mechanismus zur Entdeckung börsennotierter Unternehmen zu vervollkommnen und die Agenturen zu ermutigen, dem Bezirk Qualitätsunternehmen vorzustellen, die für eine Börsennotierung kultiviert werden können. Agenturen, die erfolgreich börsennotierte Unternehmen oder für die Notierung kultivierte Unternehmen einführen, werden gemäß den einschlägigen Richtlinien des Bezirks Shunyi über Belohnungen für Agenturen belohnt.
Kapitel IV Unterstützung der Finanzierung und Entwicklung
Artikel 14 Die Finanzierungsfunktion des Kapitalmarkts wird in vollem Umfang genutzt, um börsennotierte Unternehmen mit Sitz in Shunyi bei Privatplatzierungen auf dem Sekundärmarkt zu unterstützen. Börsennotierte Unternehmen, die 50 % oder mehr des aufgenommenen Kapitals für ihre Entwicklung im Bezirk Shunyi oder für Projekte im Bezirk ausgeben, werden nach den folgenden Standards belohnt:
(a) Unternehmen, deren Privatplatzierung zwischen 30 Mio. Yuan (einschl.) und 100 Mio. Yuan liegt, erhalten einen Unterstützungsfonds in Höhe von 1 % der Privatplatzierung, jedoch nicht mehr als 500 000 Yuan;
(b) Unternehmen, deren Privatplatzierung zwischen 100 Mio. Yuan (einschl.) und 500 Mio. Yuan liegt, wird ein pauschaler Unterstützungsfonds von 1 Mio. Yuan gewährt; und
(c) Unternehmen, deren Privatplatzierung 500 Mio. Yuan oder mehr beträgt, wird ein pauschaler Unterstützungsfonds in Höhe von 1,5 Mio. Yuan gewährt.
Unternehmen, die den Unterstützungsfonds in Anspruch nehmen wollen, müssen sich innerhalb eines Jahres nach Abschluss der Privatplatzierung an das Finanzamt des Bezirks Shunyi wenden.
Artikel 15 Börsennotierte Unternehmen werden ermutigt, die Mittel aus ihrem Börsengang im Bezirk Shunyi für die industrielle Entwicklung auszugeben. Sie erhalten einen Unterstützungsfonds in Höhe von 200 000 Yuan für jede 100 Mio. Yuan aus dem Börsengang, die im Bezirk ausgegeben werden.
Unternehmen, die den Unterstützungsfonds in Anspruch nehmen wollen, müssen sich innerhalb eines Jahres nach vollständiger Verwendung des aufgebrachten Kapitals an das Finanzamt des Bezirks Shunyi wenden.
Artikel 16 Börsennotierte Unternehmen werden ermutigt, Kapitaloperationen sowie Fusionen und Übernahmen (M&A) durchzuführen. Unternehmen, deren Fusionen und Übernahmen einen Wert von 30 Mio. Yuan oder mehr haben, erhalten je nach Art der Fusionen und Übernahmen einen Unterstützungsfonds in Höhe eines bestimmten Prozentsatzes des Transaktionsvolumens. Unternehmen, die Fusionen und Übernahmen auf dem chinesischen Festland durchführen, erhalten 1% des Transaktionsvolumens, wobei der jährliche Förderbetrag für ein einzelnes Projekt 500 000 Yuan nicht überschreiten darf. Unternehmen, die Fusionen und Übernahmen außerhalb des chinesischen Festlands durchführen, erhalten 2% des Transaktionsvolumens, und der jährliche Förderbetrag für ein einzelnes Projekt darf 600 000 Yuan nicht überschreiten. Unternehmen, deren M&A-Ziel im Bezirk Shunyi ansässig ist, erhalten 3% des Transaktionsvolumens, und der jährliche Förderbetrag für ein einzelnes Projekt darf 1 Mio. Yuan nicht überschreiten. Der jährliche Unterstützungsfonds für jedes Unternehmen darf 1 Mio. Yuan nicht überschreiten.
Unternehmen, die den Unterstützungsfonds in Anspruch nehmen wollen, sollten sich innerhalb eines Jahres nach Abschluss der Fusionen und Übernahmen an das Finanzamt des Bezirks Shunyi wenden.
Kapitel V Verbesserung des Umfelds für die Börsennotierung
Artikel 17 Die Börsennotierungsdienste sollten verbessert werden. Die führende Gruppe für Finanzdienstleistungen des Bezirks Shunyi wird die funktionalen Abteilungen und lokalen Bereiche koordinieren, um den Unternehmen umfassende, professionelle und bequeme Börsendienstleistungen anzubieten.
Die gemeinsame Sitzung der Vorstandssekretäre sollte weiter perfektioniert werden, um als Brücke und Bindeglied zu fungieren und Unternehmen bei der Lösung von Problemen auf dem Weg zur Börsennotierung zu helfen.
Es wird ein System für Sitzungen des Vorstandsvorsitzenden eingerichtet. Der Mechanismus zur Diskussion zwischen Regierung und Unternehmen und die Koordinierung zwischen den einzelnen Abteilungen werden gestärkt, um rücksichtsvolle staatliche Dienstleistungen für die Börsennotierung zu gewährleisten.
Es wird eine Serviceplattform für börsennotierte Unternehmen eingerichtet und es werden regelmäßig professionelle Aktivitäten wie die Ausbildung für den Kapitalmarkt und Informationsveranstaltungen für Unternehmen organisiert.
Artikel 18 Es werden mehr professionelle Börsendienstleistungen angeboten. Der Bezirk Shunyi wird sich mit Aufsichtsbehörden, Börsen, Industrieverbänden und Wertpapierfirmen zusammenschließen, um eine breite Palette von Dienstleistungen anzubieten, darunter Ausbildung für den Kapitalmarkt, Finanzberatung, Betrieb und Verwaltung von börsennotierten Unternehmen und Zusammenführung von Industrie- und Finanzressourcen.
Artikel 19 Eine nachhaltige industrielle Ökologie ist zu fördern. In Anbetracht des industriellen Gefüges und der strategischen Entwicklungsposition von Shunyi werden wir börsennotierte Unternehmen ermutigen, ihr Geschäft zu erweitern und Immobilien im Bezirk zu erwerben. Indem wir die börsennotierten Unternehmen als wichtige Marktteilnehmer fördern, wird Shunyi sie bei der Abstimmung von Geschäft und Finanzierung, der Erweiterung der Industriekette und der Integration von vorgelagerten und nachgelagerten Bereichen unterstützen. Wir werden hart daran arbeiten, hochwertige Unternehmen anzuziehen, abzuleiten und zu versammeln, um eine solide industrielle Ökologie zu schaffen, die sich durch gegenseitige Förderung und Win-Win-Entwicklung auszeichnet.
Artikel 20 Börsennotierte Unternehmen werden ermutigt, eine nachhaltige und gesunde Entwicklung zu verfolgen. Börsennotierte Unternehmen, die aufgrund von Betrug oder Fälschung während des Börsengangs von den zuständigen Aufsichtsbehörden aufgefordert werden, den Markt zu verlassen oder den Handel einzustellen, müssen die Unterstützungsfonds in voller Höhe zurückzahlen. Börsennotierte Unternehmen, die innerhalb eines Jahres nach Erhalt des Unterstützungsfonds den Markt verlassen oder den Handel einstellen (mit Ausnahme der Verlegung des Vorstands), müssen den Unterstützungsfonds in voller Höhe zurückzahlen.
Kapitel VI Sonstige Bestimmungen
Artikel 21 Dieses Dokument tritt ab 1. November 2022 für eine Gültigkeitsdauer von drei Jahren in Kraft. Die Mitteilung der Volksregierung des Bezirks Shunyi von Beijing über Richtlinien zur Belohnung für die Unterstützung von Unternehmen beim Börsengang ([2021] Nr. 25) tritt zum gleichen Zeitpunkt außer Kraft.
Quelle: Die Volksregierung des Bezirks Shunyi von Beijing