Bekanntmachung zur Durchführung der Anerkennung der achten Gruppe von F&E-Zentren mit ausländischer Beteiligung in Peking

  • 中德产业园
  • 2025-11-12

Bekanntmachung der Wissenschafts- und Technologiekommission der Stadt Peking und des Verwaltungskomitees des Zhongguancun Science Parks zur Durchführung der Anerkennung der achten Gruppe von F&E-Zentren mit ausländischer Beteiligung in Peking


Um die relevanten Inhalte der „Bestimmungen der Stadt Peking zur Unterstützung der Einrichtung und Entwicklung von F&E-Zentren mit ausländischer Beteiligung“ (Jing Zheng Ban Fa [2022] Nr. 11) und der „Mehreren Maßnahmen der Stadt Peking zur weiteren Unterstützung der Entwicklung von F&E-Zentren mit ausländischer Beteiligung“ (Jing Zheng Ban Fa [2023] Nr. 19) umzusetzen, die hochwertige Entwicklung von F&E-Zentren mit ausländischer Beteiligung in der Stadt zu unterstützen und den Aufbau des Internationalen Wissenschafts- und Technologieinnovationszentrums Peking zu fördern, ist die Antragstellung für die Anerkennung der achten Gruppe von F&E-Zentren mit ausländischer Beteiligung in Peking nun auf dem Amtlichen Dienstleistungsportal der Stadt Peking gestartet.


1. Antragsfrist

Dezember 2025 (Freitag), 24:00 Uhr


2. Antragsweg

Persönliche Vorsprache am Schalter oder Online-Antrag. Die Verfahrensanleitung finden Sie auf dem Amtlichen Dienstleistungsportal der Stadt Peking:

https://banshi.beijing.gov.cn/pubtask/task/1/110000000000/ed6e18cb-3ff3-41ba-9e54-f95a71f77a81.html?locationCode=110000000000


3. Kontaktperson und Telefonnummer

Frau/Herr Li, 010-82696139, Durchwahl 805.


Annahmevoraussetzungen

I. Antragsteller für die beiden Arten von F&E-Zentren mit ausländischer Beteiligung müssen die folgenden jeweiligen Bedingungen erfüllen:


(1) F&E-Innovationszentren müssen folgende Kriterien erfüllen:


Ein klar definiertes F&E-Gebiet, F&E-Pläne und konkrete F&E-Projekte, feste Forschungseinrichtungen, notwendige Geräte und andere Forschungsvoraussetzungen sowie laufende F&E-Aktivitäten.


Ermächtigung durch das Mutterunternehmen, globale F&E-Projekte oder F&E-Projekte in Peking, China, Asien oder anderen Regionen durchzuführen.


F&E-Innovationszentren und von der städtischen Handelsbehörde anerkannte ausländische F&E-Hauptsitze können gemäß den relevanten Vorschriften gegenseitige Anerkennung erlangen.


(2) Offene Innovationsplattformen müssen folgende Kriterien erfüllen:


Eine klare Entwicklungsplanung und erwartete Ergebnisse.


F&E-Einrichtungen mit einer Gesamtfläche von mindestens 1.000 Quadratmetern.


Mindestens 10 unterzeichnete und angesiedelte F&E-Innovationsprojekte.


Notwendige Einrichtungen und Ausrüstungen für kooperative Innovation sowie Anleitung durch internationale Experten, verfügen über internationale Ressourcen wie Technologie und Personal.


(Quelle: „Bekanntmachung des Allgemeinen Büros der Volksregierung der Stadt Peking zur Veröffentlichung der ‚Bestimmungen der Stadt Peking zur Unterstützung der Einrichtung und Entwicklung von F&E-Zentren mit ausländischer Beteiligung‘“ (Jing Zheng Ban Fa [2022] Nr. 11), Artikel 3)


II. Die Antragsunterlagen müssen vollständig, wahrheitsgemäß, gültig und klar sowie vollständig ausgefüllt sein.


III. Die Antragsunterlagen müssen wie gefordert unterzeichnet und gestempelt sein.