
Um das Niveau der Erleichterung des grenzüberschreitenden Handels und der Investitionen in Beijing weiter zu erhöhen, den Aufbau der „zwei Zonen“ in Beijing zu unterstützen und durch ein hohes Öffnungsniveau eine hochwertige Entwicklung zu fördern, hat die Devisenverwaltungsbehörde des Staates (State Administration of Foreign Exchange, SAFE) der Durchführung des Pilotprojekts für ein hohes Öffnungsniveau im grenzüberschreitenden Handel und bei Investitionen in Beijing zugestimmt. Um eine ordnungsgemäße Durchführung der Pilotreform und eine wirksame Risikoprävention zu gewährleisten, hat die Beijing-Niederlassung der SAFE die „Durchführungsbestimmungen zum Pilotprojekt für hohes Öffnungsniveau im grenzüberschreitenden Handel und Investitionen in Beijing“ herausgegeben. Ziel ist es, Unternehmen bei der Klärung der Anwendungsvoraussetzungen und Antragsanforderungen der betreffenden Politik zu unterstützen.
Nichtfinanzielle Unternehmen in Beijing, die die Voraussetzungen erfüllen, können die relevanten Registrierungsverfahren für die Aufnahme von Auslandsschulden direkt bei Banken im Zuständigkeitsbereich der Beijing-Niederlassung der SAFE durchführen.
Nichtfinanzielle Schuldner (ausgenommen Immobilienunternehmen, lokale gouvernementale Finanzierungsplattformen, Finanzleasingunternehmen, Finanzgarantieunternehmen, kommerzielle Factoringunternehmen, lokale Vermögensverwaltungsunternehmen, Mikrofinanzinstitute und Pfandleihhäuser), die das makroprudentielle Modell für grenzüberschreitende Finanzierungen in voller口径 (gesamtvolumensbasiert) für die Aufnahme von Auslandsschulden wählen, sind antragsberechtigt. Dies schließt nicht nichtfinanzielle Schuldner ein, die andere Methoden für die Aufnahme von Auslandsschulden wählen (einschließlich des „Investment-Vs.-Registered-Capital-Differential“-Modells, der einmaligen Auslandsschuldenregistrierung, des Pilotprojekts für grenzüberschreitende Finanzierungsvereinfachung, des Pilotprojekts zur gemeinsamen Nutzung von Auslandsschuldenkontingenten zwischen Mutter- und Tochtergesellschaften im Finanzleasing usw.).
Nichtfinanzielle Schuldner mit Sitz in Beijing können vor der Inanspruchnahme der Auslandsschulden die Antragsunterlagen bei Banken im Zuständigkeitsbereich der Beijing-Niederlassung vorlegen, um die Registrierung der Vertragsunterzeichnung (oder Änderung) der Auslandsschulden durchzuführen.
01 „Antragsformular für die Registrierung von Auslandsschulden nichtfinanzieller Unternehmen (makroprudentielles Modell)“ (ggf. mit schriftlicher Erläuterung).
02 Kopien der Hauptbestimmungen des Auslandsschuldenvertrags mit amtlichem Stempel (bei Auslandsanleihen sind Nachweise wie die Zeichnungsvereinbarung oder globale Anleiheurkunden vorzulegen).
03 Geprüfte Finanzberichte des Vorjahres oder des jüngsten Zeitraums.
04 Bei Änderungen der Hauptbestimmungen des Auslandsschuldenvertrags (wie beteiligte Parteien, Währung, Betrag, Laufzeit, Zinssatz, Verwendungszweck des Darlehens oder anwendbares Recht), die eine Änderung der Auslandsschuldenregistrierung erfordern, ist das ursprüngliche „Registrierungsformular für die Unterzeichnung von Auslandsschulden inländischer Institutionen“ vorzulegen und der entsprechende Geschäftsregistrierungsnachweis vorzuzeigen.
Die risikogewichtete Bilanz der grenzüberschreitenden Finanzierung nichtfinanzieller Schuldner darf die Obergrenze ihrer risikogewichteten grenzüberschreitenden Finanzierungskapazität nicht überschreiten. Die risikogewichtete Bilanz und die Obergrenze der risikogewichteten grenzüberschreitenden Finanzierungskapazität werden nach den in der „Mitteilung der Chinesischen Volksbank zu Fragen der makroprudentiellen Verwaltung grenzüberschreitender Finanzierungen in voller口径 (Gesamtvolumen)“ (Yin Fa [2017] Nr. 9) festgelegten Formeln berechnet. Parameter wie der makroprudenzielle Anpassungsfaktor sind gemäß den aktuellen Vorschriften umzusetzen.
