
Bekanntmachung der Wissenschafts- und Technologiekommission der Stadt Peking und des Verwaltungskomitees des Zhongguancun Science Parks zur Durchführung der Anerkennung der achten Gruppe von F&E-Zentren mit ausländischer Beteiligung in Peking
Um die relevanten Inhalte der „Bestimmungen der Stadt Peking zur Unterstützung der Einrichtung und Entwicklung von F&E-Zentren mit ausländischer Beteiligung“ (Jing Zheng Ban Fa [2022] Nr. 11) und der „Mehreren Maßnahmen der Stadt Peking zur weiteren Unterstützung der Entwicklung von F&E-Zentren mit ausländischer Beteiligung“ (Jing Zheng Ban Fa [2023] Nr. 19) umzusetzen, die hochwertige Entwicklung von F&E-Zentren mit ausländischer Beteiligung in der Stadt zu unterstützen und den Aufbau des Internationalen Wissenschafts- und Technologieinnovationszentrums Peking zu fördern, ist die Antragstellung für die Anerkennung der achten Gruppe von F&E-Zentren mit ausländischer Beteiligung in Peking nun auf dem Amtlichen Dienstleistungsportal der Stadt Peking gestartet.
1. Antragsfrist
Dezember 2025 (Freitag), 24:00 Uhr
2. Antragsweg
Persönliche Vorsprache am Schalter oder Online-Antrag. Die Verfahrensanleitung finden Sie auf dem Amtlichen Dienstleistungsportal der Stadt Peking:
3. Kontaktperson und Telefonnummer
Frau/Herr Li, 010-82696139, Durchwahl 805.
Annahmevoraussetzungen
I. Antragsteller für die beiden Arten von F&E-Zentren mit ausländischer Beteiligung müssen die folgenden jeweiligen Bedingungen erfüllen:
(1) F&E-Innovationszentren müssen folgende Kriterien erfüllen:
Ein klar definiertes F&E-Gebiet, F&E-Pläne und konkrete F&E-Projekte, feste Forschungseinrichtungen, notwendige Geräte und andere Forschungsvoraussetzungen sowie laufende F&E-Aktivitäten.
Ermächtigung durch das Mutterunternehmen, globale F&E-Projekte oder F&E-Projekte in Peking, China, Asien oder anderen Regionen durchzuführen.
F&E-Innovationszentren und von der städtischen Handelsbehörde anerkannte ausländische F&E-Hauptsitze können gemäß den relevanten Vorschriften gegenseitige Anerkennung erlangen.
(2) Offene Innovationsplattformen müssen folgende Kriterien erfüllen:
Eine klare Entwicklungsplanung und erwartete Ergebnisse.
F&E-Einrichtungen mit einer Gesamtfläche von mindestens 1.000 Quadratmetern.
Mindestens 10 unterzeichnete und angesiedelte F&E-Innovationsprojekte.
Notwendige Einrichtungen und Ausrüstungen für kooperative Innovation sowie Anleitung durch internationale Experten, verfügen über internationale Ressourcen wie Technologie und Personal.
(Quelle: „Bekanntmachung des Allgemeinen Büros der Volksregierung der Stadt Peking zur Veröffentlichung der ‚Bestimmungen der Stadt Peking zur Unterstützung der Einrichtung und Entwicklung von F&E-Zentren mit ausländischer Beteiligung‘“ (Jing Zheng Ban Fa [2022] Nr. 11), Artikel 3)
II. Die Antragsunterlagen müssen vollständig, wahrheitsgemäß, gültig und klar sowie vollständig ausgefüllt sein.
III. Die Antragsunterlagen müssen wie gefordert unterzeichnet und gestempelt sein.